IGZ: Zeitarbeit bietet doppelte Beschäftigungschance 09.01.2017
„Brigitte Pothmer hat offenbar immer noch nicht erkannt, dass ein Zeitarbeitsverhältnis in aller Regel eine unbefristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit übertariflicher Bezahlung ist“, reagiert Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), auf die Forderung von Brigitte Pothmer (GRÜNE), weniger Arbeitsuchende in Zeitarbeit zu vermitteln.
Anlass für Pothmers Forderung war die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Demnach fand jeder dritte Arbeitsuchende eine Beschäftigung in der Zeitarbeitsbranche. „Nachvollziehbar“, meint Stolz, „wenn gut ein Drittel aller freien Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit von Zeitarbeitsunternehmen gemeldet werden.“
Doppelte Beschäftigungschance
Er ärgert sich darüber, dass Pothmer „die Realität offenbar nicht sehen“ möchte. Zeitarbeit sei in erster Linie eine enorme Chance für Arbeitsuchende, wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Fast zwei Drittel aller neu eingestellten Zeitarbeitskräfte seien zuvor arbeitslos gewesen. „Keine andere Branche leistet so viel Arbeitsmarktintegration wie die Zeitarbeit“, verdeutlicht Stolz. Pothmer blende zudem aus, dass viele Zeitarbeitskräfte später von den Kundenunternehmen übernommen werden. „Die Übernahmequote liegt derzeit bei rund 35 Prozent“, so Stolz. Zeitarbeit biete also im Grunde eine doppelte Beschäftigungschance.
„Unnötig Steine in den Weg gelegt“
In einem Punkt stimmt Stolz der Grünen-Politikerin zu: Sie forderte im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung, mehr in die Qualifizierung von Arbeitslosen zu investieren. „Hier sind wir uns absolut einig. Allerdings hat die erneute Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes der Branche hier unnötig Steine in den Weg gelegt“, kritisiert Stolz. Durch die neu eingeführte Höchstüberlassungsdauer seien viele Qualifizierungsmaßnahmen, die Zeitarbeitsunternehmen gemeinsam mit Kundenbetrieben ins Leben gerufen haben, nicht mehr durchführbar, „weil die Überlassungsdauer zu kurz ist“, erklärt Stolz. Die Einschränkung sei vor allem vor dem Hintergrund nicht nachvollziehbar, dass ohnehin nach neun Monaten Equal Pay gelte.
Quelle: ig-zeitarbeit