Arbeitsschutz hat oberste Priorität

05.06.2015

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„Die Untersuchungsergebnisse bestätigen eindeutig, dass wir mit unseren Präventionsbemühungen in Zusammenarbeit mit der VBG auf einem richtigen und guten Weg sind“, reagierte der stellvertretende iGZ-Bundesvorsitzende Martin Gehrke auf eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung über das Schutzniveau der Zeitarbeitnehmer in Kundenunternehmen.

Sehr bedauerlich, so Gehrke, sei allerdings, dass die Stiftung es immer noch nicht geschafft habe, die Zeitarbeit als Normalarbeitsverhältnis anzuerkennen. Außerdem gebe es bei der Gesundheitsvorsorge große Unterschiede im Vergleich zu Minijobs und Werkvertragsmitarbeitern.

Auswirkungen

In der Untersuchung wurden diese Bereiche zusammengefasst. Arbeits- und Gesundheitsschutz wirken sich demnach auf Minijobber, Zeitarbeitnehmer und Beschäftigte mit Werkverträgen geringer aus als auf das Stammpersonal. Rein rechtlich den Stammbeschäftigten gleichgestellt, gebe es im Arbeitsalltag von Zeitarbeitskräften große Unterschiede. „In Deutschland gibt es keinen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ohne Arbeitsschutzvereinbarung. Das ist seit vielen Jahren Standard“, erklärt Gehrke dazu.

Arbeitsschutzroutinen

Aufgrund kurzer Einsatzzeiten seien die Zeitarbeitnehmer oft von Arbeitsschutzroutinen wie regelmäßigen Unterweisungen ausgeschlossen, heißt es in der Analyse von Soziologen der Universitäten Trier und Jena. „In der Praxis werden die Zeitarbeitnehmer von ihren Zeitarbeitgebern bei Bedarf mit passender Schutzkleidung ausgestattet. Die zuständigen Personaldisponenten begleiten die Zeitarbeitnehmer dann zu ihren neuen Arbeitsplätzen, wo sie vor Ort von einem Mitarbeiter der Firma an ihrem Arbeitsplatz eingewiesen werden. Dazu gehören selbstverständlich auch Unterweisungen zum Arbeitsschutz“, schildert Gehrke die tägliche Routine.

Präventionsförderung

In den vergangenen Jahren sei zudem sehr viel unternommen worden, um die Prävention in den Zeitarbeitsfirmen zu fördern. „Die VBG führte eigens ein Prämiensystem ein, um gute Vorbeugungsarbeit zu honorieren“, nennt der stellvertretende Bundesvorsitzende ein Beispiel. Außerdem gehöre die Prophylaxe zur Ausbildung der angehenden Personaldienstleistungskaufleute (PDK) dazu. „Um mögliche Gefahrenpotenziale zu verdeutlichen, werden die Auszubildenden in Orientierungstagen unmittelbar am Arbeitsplatz eingesetzt und damit auch für ihre spätere Tätigkeit geschult“, erläutert Gehrke das Procedere. Zudem existiere eine Fachgruppe Zeitarbeit des Vereins Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI), die laufend tage, um die Sicherheitsstandards zu analysieren und gegebenenfalls Verbesserungen umzusetzen.

Verantwortlichkeit

Es könne also wohl kaum die Rede davon sein, dass sich bei der Sicherheit für die Zeitarbeitnehmer laut Untersuchung niemand verantwortlich fühle, weil Zeitarbeits- und Kundenunternehmen gemeinsam für die Sicherheit verantwortlich seien. „Ein Arbeitsunfall ist für jedes Unternehmen immer ein Worst Case, also der schlimmste Fall, der eintreten kann“, betont der iGZ-Experte für Prävention und verweist auf die zahlreichen und weitreichenden Folgen. „Es ist folglich vollkommen abstrus, den Unternehmen Gleichgültigkeit zu unterstellen.“

Optimierung

Nichtsdestotrotz dürfe man die Hände nicht in den Schoß legen und müsse stets weiter an Optimierungen arbeiten. Gehrke: „Die Mitarbeiter sind grundsätzlich das höchste Gut eines Unternehmens und die Gesundheitsförderung sowie -erhaltung sollten stets an erster Stelle stehen.“

 

Quelle: ig-zeitarbeit.de

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