GVP – Die Fusion des BAP und des iGZ

01.12.2023

Lesezeit: ( Wortanzahl: )

Am 21. Juni 2023 haben die Mitglieder des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) der Fusion der beiden Arbeitgeberverbände zum „Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.“ (GVP) zugestimmt Am 01. Dezember 2023 ist der Verband nun offiziell gestartet. Der GVP wird einer der größten Arbeitgeberverbände in Deutschland sein und über 6.000 Mitgliedsunternehmen vertreten, die rund 800.000 Zeitarbeitskräfte beschäftigen. Der GVP wird die gesamte Personaldienstleistungsbranche in Deutschland repräsentieren, von der Zeitarbeit über die Personalvermittlung bis hin zur Personalberatung und -entwicklung.

Die Fusion von BAP und iGZ ist eine Reaktion auf die gewaltigen Herausforderungen, die die Branche in einer Zeit des Wandels der Arbeitswelt zu bewältigen hat. Durch den Zusammenschluss erhoffen sich die Verbände eine stärkere Stimme in der Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit, sowie eine bessere Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder und der Zeitarbeitskräfte. Der GVP will sich als innovativer und verantwortungsvoller Partner für die Gestaltung der Zukunft der Arbeit positionieren.

Die Bedeutung für die Branche

Die Fusion des BAP und des iGZ hat sowohl für die Zeitarbeitnehmer als auch für die Kunden von Personaldienstleistungsunternehmen eine hohe Bedeutung.

Für die Zeitarbeitnehmer bedeutet die Fusion eine stärkere Gewährleistung ihrer Arbeits- und Sozialbedingungen, die der GVP gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften organisiert. Der GVP will sich zudem für die Qualifizierung, Weiterbildung und Integration der Zeitarbeitskräfte einsetzen, um ihnen bessere Perspektiven und Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bieten.

Für die Kunden von Personaldienstleistungsunternehmen bedeutet die Fusion eine höhere Qualität, Flexibilität und Sicherheit der Dienstleistungen, die der GVP gewährleistet. Der GVP will sich als kompetenter und verlässlicher Partner für die Personalbedarfe und -lösungen seiner Kunden präsentieren, die angesichts des Fachkräftemangels, der Digitalisierung und der demografischen Entwicklung immer wichtiger werden. Der GVP will zudem die Attraktivität und das Image der Branche verbessern, um das Vertrauen und die Akzeptanz der Kunden zu erhöhen.

 

Die Bedeutung für uns als Office Events P & B GmbH

Wir, die Office Events P & B GmbH, agieren als mittelständischer familiengeführter Personaldienstleister mit sechs Standorten in Deutschland, seit nunmehr fast 30 Jahren in den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung- und beratung, On-Site-Management und sonstige Personaldienstleistungen für unsere Kunden und Mitarbeiter. Als Office Events P & B GmbH sind wir seit der Einführung der Tarifverträge Mitglied des iGZ und verfügen über die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

Die Fusion des BAP und des iGZ hat für uns als Office Events P & B GmbH eine positive Bedeutung, da wir von der stärkeren Vertretung und Unterstützung des GVP profitieren können. Wir können uns auf die Qualität, Seriosität und Zuverlässigkeit des GVP verlassen, um unsere Dienstleistungen für unsere Kundenunternehmen und Mitarbeiter*innen zu optimieren. Zudem können wir von den innovativen Impulsen und dem Know-how des GVP profitieren, um uns den Herausforderungen und Chancen der Zukunft der Arbeit anzupassen. Des Weiteren können wir als Office Events P & B GmbH von dem verbesserten Image und der höheren Akzeptanz der Branche profitieren, um unsere Attraktivität und Wachstum zu steigern.

Weitere Informationen finden Sie unter GVP.

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