Folgen der AÜG-Reform – Diskussion auf dem Landeskongress der IGZ in Wiesbaden

13.05.2016

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In der Nacht zum Mittwoch einigten sich die Koalitionspartner nach längerem Streit auf neue Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Der IGZ-Landeskongress in Wiesbaden griff dieses Thema auf und diskutierte verschiedene Schwierigkeiten, die sich mit den Neuregelungen ergeben werden.

Kernpunkte der Reform sind u. a. die Höchstüberlassungsdauer auf nunmehr 18 Monate zu begrenzen sowie Equal-Pay (gleicher Lohn wie Festangestellte) nach neun Monaten einzuführen. Beide Regelungen können aber durch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge verlängert werden.

Die Regelungen werden frühestens zum 01. Januar 2017 wirksam.

In einem juristischen Expertengespräch bewerteten Dr. Martin Dreyer, iGZ-Geschäftsführer, und RA Dr. Oliver Bertram, Taylor Wessing, die Einigung des Koalitionsgipfels zur geplanten AÜG-Reform. „Immerhin gab es eine positive Entwicklung vom ersten Entwurf bis zur finalen Einigung“, so Dreyer.

Das fuße auch auf der enormen Aufklärungsarbeit, die der iGZ in den vergangenen Monaten bei den politischen Entscheidungsträgern geleistet habe. Dennoch halte er das neue Gesetz für unnötig. „Tariflich war bereits alles geregelt“, betonte Dreyer. Mit den Branchenzuschlägen sei die Lohngerechtigkeit gesichert. Daher gebe es auch keinen nachvollziehbaren Grund mehr, die Einsatzdauer überhaupt zu begrenzen.

Stichtagsregelung bringt Zeit

Gut sei, dass man sich sowohl für die Höchstüberlassungsdauer also auch für Equal Pay auf eine Stichtagsregelung geeinigt habe. „Die Fristen laufen also erst ab Inkrafttreten des Gesetzes, voraussichtlich ab 1. Januar 2017, bei eventuellen Verzögerungen auch erst ab 1. Juli 2017“, erklärte Dreyer. Dadurch gewinne die Branche Zeit, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen.

Enorme Komplexität

Bertram kritisierte vor allem die Komplexität der neuen Regelungen: „Die Verwirrung ist das Hauptproblem. Im Grunde braucht man jetzt in jedem Zeitarbeitsunternehmen einen Tarifexperten.“ Schließlich müsse bei jedem Kunden einzeln geprüft werden, ob er tarifgebunden sei oder nicht. „Das gab es auch bei den Branchenzuschlägen schon. Jetzt wird das Ganze aber noch viel komplexer – und das mit einer enormen Bedeutungstiefe“, betonte Bertram. Denn wenn die Höchstüberlassungsdauer überschritten werde, dann entstehe ein Arbeitsverhältnis mit dem Kundenunternehmen.

Branchenzuschläge

Bislang habe die Politik versäumt, Equal Pay im Gesetzentwurf genau zu definieren. „Wir können Equal Pay aber tariflich mit den Branchenzuschlagstarifverträgen definieren“, stellte Dreyer klar. Daher werde sich der Verband erneut mit den Gewerkschaften zusammensetzen, um zu prüfen, ob neue Zuschlagstarifverträge für weitere Branchen sinnvoll seien oder nicht. Von der IG Metall habe es bereits entsprechende Signale zur Zusammenarbeit gegeben.

Falsches Bild in der Öffentlichkeit

Bertram bemängelte, dass sich durch die Reform ein falsches Bild bei potentiellen Arbeitnehmern festsetze. „In den Medien heißt es, Zeitarbeitseinsätze seien auf 18 Monate begrenzt. Da denkt doch dann jeder, man könne nicht länger als 18 Monate in dem Zeitarbeitsunternehmen arbeiten“, befürchtete Bertram. Natürlich sei das in der Realität nicht der Fall, weil die Zeitarbeitsfirma einen neuen Einsatz suchen könne. „Das kommt so in der Öffentlichkeit aber nicht an“, kritisierte Bertram.

Quelle: ig-zeitarbeit.de

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